Ein WEG-Verwalter arbeitet für die Gesamtheit der Eigentümer und ist insbesondere für das der Gemeinschaft gehörende Eigentum zuständig. Zum einen vertritt sie die WEG nach außen. Das heißt, gegenüber Dritten tritt die WEG immer durch den Verwalter auf. Zum anderen regelt die WEG-Verwaltung das Leben der Eigentümergemeinschaft untereinander.
Aufstellen von Wirtschaftsplänen;
Abrechnen von Nebenkosten;
Führen des WEG-Kontos,
Abschließen von Versicherungsverträgen, Versorgerverträgen und Dienstleistungsverträgen für die WEG;
Abwicklung der Vertragsverhältnisse
Durchführen von WEG-Versammlungen inkl. Vor- und Nachbereitung;
Aufstellen und Kontrollieren von Hausordnungen
Gegenüber Dritten tritt die WEG immer durch den Verwalter auf. Neben der gerechten Interessenvertretung schafft dies auch Rechtssicherheit für Geschäftspartner wie Dienstleister, Handwerker oder Versicherungen. Darüber hinaus erleichtert ein zentraler Ansprechpartner diesen Vertragspartnern auch den Umgang mit der Gemeinschaft.
Darüber hinaus organisiert und leitet die Verwaltung die Eigentümerversammlungen und führt über diese Protokoll. Auch die Hausordnung, die als Vorgabe für das Verhalten innerhalb des Gebäudes dient, wird von der Hausverwaltung entworfen. Dabei ist es so, dass die WEG-Verwaltung hier in der Regel keine eigenen Wünsche und Vorgaben durchsetzt, sondern die Wünsche der Eigentümer umsetzt. Die Rolle der Verwaltung ist hier also eher unterstützend, indem sie Vorschläge macht und Leitlinien vorgibt.